Grunderwerbsteuer in Kroatien: 3 %, wer zahlt, Fristen und wann Mehrwertsteuer anfällt
Veröffentlicht 07. Oktober 2026 · Aktualisiert 13. Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3 % des Marktwerts und wird vom Käufer gezahlt. Neubauten vom Bauträger unterliegen stattdessen 25 % Mehrwertsteuer. Alles zu Bescheid, 15-Tage-Frist und Befreiungen.
Satz und Bemessungsgrundlage
Die Grunderwerbsteuer (porez na promet nekretnina) beträgt 3 % des Marktwerts der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs. Grundlage ist in der Regel der vereinbarte Kaufpreis; die Steuerverwaltung kann ihn erhöhen, wenn sie ihn als unter dem Marktwert einschätzt. Der Satz ist für Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeflächen gleich.
Wer zahlt
Die Steuer zahlt der Erwerber, also der Käufer. Beim Tausch zahlt jeder Erwerber die Steuer auf das, was er erhält. Auch bei Schenkung und Erbschaft gelten die Regeln, mit Befreiungen für Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren.
Wann stattdessen Mehrwertsteuer anfällt
Verkauft ein mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer einen Neubau oder ein Baugrundstück, wird auf den Preis 25 % Mehrwertsteuer berechnet und keine Grunderwerbsteuer erhoben. Als Neubau gilt ein Gebäude, das nicht länger als zwei Jahre bewohnt oder genutzt wurde. Fragen Sie beim Bauträger, ob der Preis mit oder ohne Mehrwertsteuer angegeben ist.
Ablauf
- Der Notar, der den Vertrag beglaubigt hat, übermittelt ihn innerhalb von 30 Tagen elektronisch an die Steuerverwaltung. Der Käufer muss keine eigene Anmeldung abgeben.
- Die Steuerverwaltung erlässt einen Steuerbescheid.
- Die Steuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids zu zahlen. Verspätung kostet Verzugszinsen.
Befreiungen
- Einbringung einer Immobilie in das Stammkapital einer Gesellschaft,
- Erwerb infolge Scheidung oder Erbschaft in der ersten Erbfolge,
- Erwerb durch Staat, Gemeinden und humanitäre Organisationen,
- Schenkung zwischen Ehepartnern sowie zwischen Vorfahren und Nachkommen.
Die frühere Befreiung für den Kauf der ersten Immobilie wurde 2017 abgeschafft.
Weitere Immobiliensteuern
Seit 2025 führen Städte und Gemeinden eine Immobiliensteuer ein, die die Ferienhaussteuer ersetzt und jährlich pro Quadratmeter für Immobilien anfällt, die nicht dauerhaft bewohnt oder langfristig vermietet sind. Ein Verkauf innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb unterliegt der Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne (außer bei selbst genutztem Wohnraum).
Stand 2026. Für Berechnung und Auslegung wenden Sie sich an einen Steuerberater.